Viele Menschen stellen sich berechtigte Fragen über die Kurzzeitpflege. In diesem Artikel geht es speziell um die Kurzzeitpflege.
Was ist Kurzzeitpflege – einfach erklärt
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen Pflegefall mit den üblichen Pflegeleistungen, der jedoch nur über einen absehbar kurzen Zeitraum in Anspruch genommen werden muss. Dies kann beispielsweise nach einem Unfall oder einem sonstigen Krankenhausaufenthalt notwendig sein. Sie unterscheidet sich dabei ausschließlich durch die Dauer von einem gewöhnlichen Pflegefall. Es besteht sogar die Möglichkeit, eine häusliche, längerfristigere Pflege durch eine begrenzte Kurzzeitpflege zu ergänzen.
Kurzzeitpflege Voraussetzungen – was muss ich erfüllen?
Um eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie über eine Pflegestufe verfügen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Kurzzeitpflege lediglich ab Pflegestufe 1 gewährt wird und bei Pflegestufe 0 nur dann möglich ist, wenn man an Demenz leidet. Seit 2016 besteht jedoch die Möglichkeit, auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine außergewöhnliche Kurzzeitpflege in Form der Übergangspflege zu erhalten.
Kurzzeitpflege zu Hause – ist das möglich?
Um eine Kurzzeitpflege zu erhalten, während man zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, ist nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen sogar anzuraten. Für gewöhnlich wird die Kurzzeitpflege beantragt, um pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie durch die Pflege so stark belastet wurden, dass sie eine Reha benötigen. Nach dieser kurzzeitigen Auszeit sollten die Angehörigen so weit genesen sein, um Sie weiter eigenständig pflegen zu können.
Was kostet Kurzzeitpflege – alle Kosten auf einen Blick
Die Kosten einer Kurzzeitpflege sind in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich. Deshalb ist es nicht möglich, die genauen Kosten im Vorfeld zu bestimmen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Pflegekassen ausschließlich die Pflegekosten übernehmen. Die zwangsläufig entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie Investkosten müssen vollständig selbst getragen werden. Es lohnt sich also, Pflegeeinrichtungen sorgfältig zu vergleichen.
Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 0 – was gibt es zu beachten?
Die Kurzzeitpflege ist bei Pflegestufe 0 nur im Ausnahmefall möglich. Dieser tritt ein, wenn der Pflegebedürftige an Demenz leidet. Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, kann man ohne Probleme die Kurzzeitpflege beantragen und erhält nach der Prüfung einen Bescheid über die Bewilligung. Auch ist zu beachten, dass der Zuschuss bei Pflegestufe 0 nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse kommt.
Kurzzeitpflege Antrag – wo muss ich ihn stellen?
Um die Kurzzeitpflege zu beantragen, ist ein offizieller Antrag auf Kurzzeitpflege notwendig. Diesen erhalten Sie über Ihre zuständige Pflegekasse. Meist ist es jedoch auch möglich, über verschiedene Sozialdienste an ein Antragsformular zu kommen. So besitzen Krankenhäuser, Pflegeheime und verschiedene Ärzte in der Regel einige Exemplare des Antragsformulars. Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und der zuständigen Pflegekasse übermittelt werden.
Kurzzeitpflege beantragen – wie stelle ich den Antrag?
Um den Antrag zu stellen, müssen Sie nichts weiter tun, als den erhaltenen Vordruck sorgfältig auszufüllen. Meist ist die genaue Adresse der zuständigen Pflegekasse auch bereits eingetragen, wenn man sich das Formular im Krankenhaus geben lässt. Anschließend übersenden Sie das ausgefüllte Formular postalisch an ihre Pflegekasse und der Antrag ist gestellt. Danach müssen Sie nur noch auf Ihren Bescheid warten.
Kurzzeitpflege Dauer – wie lange dauert eine Kurzzeitpflege?
Pro Jahr können bis zu vier Wochen (28 Tage) Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch zusätzlich die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese ist ebenfalls nur ein einziges Mal innerhalb eines Kalenderjahres möglich und dauert auch bis zu vier Wochen.
Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus – wer bezahlt die kurze Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt?
Bei einer Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt bestehen gesonderte Bedingungen. Die Kosten für die medizinische Behandlung, pflegebedingte Aufwendungen und soziale Betreuung werden bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1612 € im Kalenderjahr übernommen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten innerhalb der beantragten vier Wochen entstehen. Jegliche Kosten die über diesen Betrag hinausgehen, müssen vom Patienten selbst übernommen werden.
Kurzzeitpflege Kosten – was kostet Kurzzeitpflege mit Pflegestufe 1?
Die Kosten der Kurzzeitpflege sind auch bei Pflegestufe 1 von mehreren Faktoren abhängig. Während der vier Wochen werden ausschließlich Leistungen bis zu einem Höchstwert von 1612 € übernommen, sodass der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige den Restbetrag der Pflegekosten zuzüglich der Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investkosten selbst tragen müssen. Der einzige Unterschied zwischen Kurzzeitpflege mit Pflegestufe 1 oder Pflegestufe 0 besteht darin, dass bei Pflegestufe 1 das Geld von der Pflegekasse und bei Pflegestufe 0 von der Krankenkasse kommt.